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Sportfahrer-Pokal-Ausschreibung für MSC-Mitglieder ab Vollendung

des 18. Lebensjahres

Bei der Sportausschuss-Sitzung am 18.01.2012 wurde für die Vergabe des Sportfahrer-Wanderpokals folgende Ausschreibung festgelegt:

Gewertet werden Motorsport-Veranstaltungen aller Motorsport-Dachverbände (ADAC, DMV usw.) in Deutschland und im Ausland, wobei zwischen lizenzfreien und lizenzpflichtigen Sportveranstaltungen unterschiedliche Wertung erfolgt. Für das Sportjahr 2012 werden für jeden Bewerber maximal zehn auswärtige Veranstaltungen sowie dazu alle clubeigenen genehmigungspflichtigen Motorsportveranstaltungen, die zur Clubmeisterschaft ausgeschrieben sind.

Für die Teilnahme an einer lizenzfreien Veranstaltung wie Clubsportslalom, Motorrad- und Automobilturnier, Orientierungsfahrt, Sternfahrt, Oldtimer-Ausfahrt usw. werden je zwei Punkte vergeben. Wenn der Teilnehmer nach der ADAC-Formel mehr als sieben Punkte erreichen würde, werden zusätzlich zwei Punkte vergeben; beim Erreichen von mehr als 9 Punkte nach der ADAC-Formel werden zusätzlich 3 Punkte vergeben (die maximal erreichbare Punktzahl beträgt also fünf Punkte!). Bei nationalen Veranstaltungen des DMSB wird zusätzlich ein Punkt, bei internationalen Veranstaltungen bei den Dachverbänden werden zwei Punkte vergeben. Für die Platzierung werden die Punkte nach der ADAC-Formel addiert. Fahrer und Beifahrer erhalten die gleiche Punktzahl.

Für touristische Veranstaltungen gibt es bei Erhalt von Medaillen oder Plaketten in Gold drei Punkte, in Silber zwei Punkte und in Bronze ein Punkt zusätzlich zu zwei Veranstaltungspunkten. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Wertung (ADAC-Punkte) und bei weiterer Punktgleichheit die Wertung, bei der beide Fahrer gegeneinander gefahren sind. Bei Punktgleichheit innerhalb eines Teams hat der Fahrer den Vorzug vor dem Beifahrer.

 

Der Wertungszeitraum für den Sportfahrer-Pokal erstreckt sich über das Sportjahr 2012 (= 01.12.2011 mit 30.11.2012). Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Wertung müssen mit offiziellen Ergebnislisten bestätigt werden. Für die Beibringung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Ergebnislisten sind spätestens am 30. November 2012 ohne Aufforderung beim Sportleiter abzugeben.

Der Sportfahrer-Pokal ist als Wanderpokal ausgeschrieben. Er bleibt jeweils ein Jahr beim Gewinner, nach fünfmaligem Erringen oder dreimal in Folge geht er in seinem Besitz über.

 

Diese Ausschreibung kann vom Vorsitzenden zusammen mit dem Sportausschuss geändert bzw. verbessert werden. Die Bedingungen zum MSC-Sportfahrer-Abzeichen bleiben unverändert. Sie können beim Sportleiter an den Clubabenden eingesehen werden.