Information des DMYV für Skipper


Binnen

Sportbootführerschein-Binnen Grundlage:
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.


Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.



See

Sportbootführerschein-See Grundlage:
Sportbootführerscheinverordnung- See Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren). Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.



Sonstiges

Der Besitz verbindlicher und freiwilliger Befähigungsnachweise ist auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes von Bedeutung. Versicherer können im Schadensfall ggf. ihre Deckung verweigern, wenn der Versicherte für das befahrene Revier nicht angemessen befähigt war.
In der ehemaligen DDR erworbene Befähigungsnachweise werden gemäß Einigungsvertrag anerkannt. Für die Fahrt in ausländischen Gewässern ist eine Umschreibung in einen Sportbootführerschein notwendig. Empfehlenswert ist die Umschreibung auch, weil im Falle des Verlustes ein Nachweis für den Erwerb sehr schwierig sein kann.

weitere Informationen finden Sie unter dmyv.de