Bei der Sportausschuss-Sitzung am 20.01.2010 wurde die Sportfahrerförderung des MSC für das Sportjahr 2010 festgelegt. Auch in diesem Sportjahr werden die aktiven Sportfahrer ab Vollendung des 18. Lebensjahres durch den MSC gefördert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Nennung unter „MSC Straubing“ abgegeben wurde. Wie im Vorjahr soll die Förderung leistungs- und erfolgsbezogen sein. Für die Veranstaltungen werden folgende Zuschüsse gewährt:
1; bei internationalen und nationalen Veranstaltungen des DMSB bei zwei- oder vierrädig werden 50 Prozent des Startgeldes erstattet. Die Höchsterstattung pro Veranstaltung und Teilnehmer ist auf 150 Euro begrenzt.
2; Der MSC Straubing übernimmt bei der Niederbayerischen Slalom- und Rallyemeisterschaft, dem Städte-Pokal sowie den Slalomeinsteigern 50 Prozent des Teilnehmer-Nenngeldes mit Ausnahme der clubeigenen Veranstaltungen. Bei Erreichen von mindestens 5 Punkten nach der ADAC-Tabelle werden die restlichen 50 Prozent des Teilnehmer-Nenngeldes ebenfalls übernommen. Maximal wird für 10 Veranstaltungen ein Zuschuss gewährt. Bei Teamveranstaltungen werden Fahrer und Beifahrer als gefördert gewertet (nur Rallye und Orientierungsfahrten).
3; Teilnahmen an einem ADAC-Lehrgang, z.B. Sicherheits-Fahrer oder Beifahrerschulung, werden mit 50 Prozent, maximal aber mit 50 Euro, bezuschusst.
4; Sollte von anderer Seite eine Förderung erfolgen ( z.B. vom ADAC ) wird die Zuwendung des MSC um diesen Betrag gekürzt.
Das Startgeld für die Clubautos beträgt:
- Slalomeinsteiger bis U 21 = 5 Euro
- Doppelveranstaltung U 21 = 10 Euro
- Einzelveranstaltung = 10 Euro
- Doppelveranstaltung = 15 Euro.
Sportförderung erhalten nur Fahrer, die MSC-Clubmitglied sind und im Sportjahr 2010 mindestens drei ganztägige Funktionärseinsätze bei MSC-Veranstaltungen geleistet sowie an mindestens drei Monatsversammlungen teilgenommen haben. Die Sportförderung ist für das Jahr 2010 auf insgesamt 2.500 Euro für alle Sportfahrer zusammen begrenzt. Bei Überschreitung dieser Geldsumme erfolgt bei allen Fahrern ein gleichmäßiger prozentualer Abzug. Die Sportförderung wird erst am Ende des Sportjahres ausbezahlt. In Zweifelsfällen entscheidet die Vorstandschaft am Ende des Sportjahres.
MSC-Jugend-Kart-Förderung
Bei Kartveranstaltungen der Jugendgruppe des MSC Straubing übernimmt der MSC für Mitglieder, die bei Veranstaltungen zum Niederbayern-Pokal und Südbayern-Läufen teilnehmen, 50 Prozent des Nenngeldes. Bei Qualifikationen zu den Endläufen im Jugendkart wird eine weitere Förderung gewährt.
Ausschreibung Clubmeisterschaft 2010
Bei der Sportausschuss-Sitzung am 20.01.2010 wurde die Ausschreibung für die Clubmeisterschaft des MSC für das Sportjahr 2010 festgelegt. Die Clubmeisterschaft ist nur für Mitglieder des MSC ausgeschrieben, Mitglieder anderer Ortsclubs und Gäste können an Veranstaltungen teilnehmen – jedoch ohne Wertung der MSC-Clubmeisterschaft.
Die Wertung zur Clubmeisterschaft erfolgt nach Punkten. Bei Motorsportveranstaltungen werden Punkte gemäß ADAC-Formel und zusätzlich zwei Punkte für die Teilnahme vergeben. Die Starter bei der Radwanderung erhalten drei Punkte. Funktionäre erhalten bei einer zur Clubmeisterschaft ausgeschriebenen Veranstaltung zwei Punkte. Eine Doppelwertung für Teilnahme und Funktionärstätigkeit ist nicht möglich, es wird die größere Punktzahl gerechnet.
Für Monatsversammlungen wird ein Punkt vergeben. Für die Funktionärstätigkeit während der AUTO 2010 werden jeweils Mittwoch, Donnerstag und Freitag je 0,5 Punkte sowie für Samstag und Sonntag je 2 Punkte gut geschrieben. Für eine Funktionärstätigkeit bei einem evtl. Flugplatzrennen in Wallmühle werden für Mittwoch, Donnerstag und Freitag sowie für Montag je 1 Punkt und für Samstag und Sonntag je zwei Punkte angerechnet.
Bei Motorsportveranstaltungen wird ein Gesamtergebnis für die Clubmitglieder erstellt, daraus werden die ADAC-Punkte errechnet. Bei Veranstaltungen ohne Klasseneinteilung geschieht dies durch Streichen aller Nichtmitglieder. Erfolgt eine Klasseneinteilung, so wird das Gesamtergebnis aufgrund der ADAC-Punkte in der jeweiligen Klasse einschließlich der Nicht-Clubmitglieder ermittelt, nach diesem Klassement werden die Punkte zur Clubmeisterschaft wie oben beschrieben errechnet.
Bei Punktgleichheit in der Endauswertung der Clubmeisterschaft entscheiden die besseren Platzierungen und die Anzahl der besseren sportlichen Erfolge. Die fünf Sieger erhalten bei der Jahresschlussfeier Ehrenpreise.
Für die Clubmeisterschaft 2010 des MSC werden folgende Veranstaltungen gewertet: Familienausfahrt, Radwandertag, nationaler Automobilslalom, Slalom-Meisterschaft auf Gleichmäßigkeit, Kart-Wertungslauf, Oldtimer-Veranstaltung und eventuell eine Ersatzveranstaltung, alle Monats-Versammlungen und wie oben beschriebene Funktionärstätigkeiten. Der Sportausschuss kann eventuell Wertungsänderungen vornehmen oder zusätzliche motorsportliche Veranstaltungen in die Wertung aufnehmen. Funktionäre bei den Jugendkartveranstaltungen erhalten ebenfalls zwei Punkte zur Clubmeisterschaft. Die Nacht-Orientierungsfahrt wurde gestrichen.
Die Clubmeisterschaft für das Sportjahr 2010 erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.12.2009 mit 30.11.2010. Für den Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen und Funktionärstätigkeit ist jedes Clubmitglied selbst verantwortlich. Die Teilnahme bei drei Veranstaltungen als Teilnehmer ist Voraussetzung für die Qualifizierung zur Clubmeisterschaft.
Sportfahrer-Pokal-Ausschreibung für MSC-Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Bei der Sportausschuss-Sitzung am 20.01.2010 wurde für die Vergabe des Sportfahrer-Wanderpokals folgende Ausschreibung festgelegt:
Gewertet werden Motorsport-Veranstaltungen aller Motorsport-Dachverbände (ADAC, DMV usw.) in Deutschland und im Ausland, wobei zwischen lizenzfreien und lizenzpflichtigen Sportveranstaltungen unterschiedliche Wertung erfolgt. Für das Sportjahr 2010 werden für jeden Bewerber maximal zehn auswärtige Veranstaltungen sowie dazu alle clubeigenen genehmigungspflichtigen Motorsportveranstaltungen, die zur Clubmeisterschaft ausgeschrieben sind.
Für die Teilnahme an einer lizenzfreien Veranstaltung wie Clubsportslalom, Motorrad- und Automobilturnier, Orientierungsfahrt, Sternfahrt, Oldtimer-Ausfahrt usw. werden je zwei Punkte vergeben. Wenn der Teilnehmer nach der ADAC-Formel mehr als sieben Punkte erreichen würde, werden zusätzlich zwei Punkte vergeben; beim Erreichen von mehr als 9 Punkte nach der ADAC-Formel werden zusätzlich 3 Punkte vergeben (die maximal erreichbare Punktzahl beträgt also fünf Punkte!). Bei nationalen Veranstaltungen des DMSB werden zusätzlich ein Punkt, bei internationalen Veranstaltungen bei den Dachverbänden werden zwei Punkte vergeben. Für die Platzierung werden die Punkte nach der ADAC-Formel addiert. Fahrer und Beifahrer erhalten die gleiche Punktzahl.
Für touristische Veranstaltungen gibt es bei Erhalt von Medaillen oder Plaketten in Gold drei Punkte, in Silber zwei Punkte und in Bronze ein Punkt zusätzlich zu zwei Veranstaltungspunkten. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Wertung (ADAC-Punkte) und bei weiterer Punktgleichheit die Wertung, bei der beide Fahrer gegeneinander gefahren sind. Bei Punktgleichheit innerhalb eines Teams hat der Fahrer den Vorzug vor dem Beifahrer.
Der Wertungszeitraum für den Sportfahrer-Pokal erstreckt sich über das Sportjahr 2010 (= 01.12.2009 mit 30.11.2010). Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Wertung müssen mit offiziellen Ergebnislisten bestätigt werden. Für die Beibringung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Ergebnislisten sind spätestens am 30. November 2010 ohne Aufforderung beim Sportleiter abzugeben.
Der Sportfahrer-Pokal ist als Wanderpokal ausgeschrieben. Er bleibt jeweils ein Jahr beim Gewinner, nach fünfmaligem Erringen oder dreimal in Folge geht er in seinem Besitz über.
Diese Ausschreibung kann vom Vorsitzenden zusammen mit dem Sportausschuss geändert bzw. verbessert werden. Die Bedingungen zum MSC-Sportfahrer-Abzeichen bleiben unverändert. Sie können beim Sportleiter an den Clubabenden eingesehen werden.