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1. Der Club betätigt
sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig.
a.) Der Club fördert durch
Schulungen, Training und gesellschaftliche Veranstaltungen den Motorsport
und führt hierzu insbesondere unter Beachtung der nationalen und internationalen
sportgesetzlichen Regeln und Bestimmungen der sporthoheitlichen Organisationen
selbst Veranstaltungen durch.
b.) Der Club führt Maßnahmen
durch, die ihm zur Hebung der allgemeinen Verkehrssicherheit geeignet
erscheinen, z.B. Schulungs.- u. Umweltschutzmaßnahmen,
Jugendverkehrserziehung, Fahrradturniere, etc.
c.) Mittel des Ortsclubs sind nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Die Mitglieder dürfen
keinerlei Gewinnanteile oder in ihrer Eigenschaft als Ortsclubmitglieder sonstige Mittel aus dem Verein erhalten.
d.) Zusammenarbeit mit Behörden
und Organisationen in örtl. Verkehrsangelegenheiten zum Zwecke der Verkehrsförderung und Unfallverhütung, insbesondere Mitarbeit
im Verkehrsausschuss der Stadt Straubing.
§ 3 Mitgliedschaft
Jedermann
kann Mitglied des Ortsclub werden.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1.) Die Beendigung der Mitgliedschaft
bei dem Ortsclub kann nur für den Schluss
des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist
mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.
2.) Ein Mitglied kann vom
Gesamtvorstand und Beirat aus der Mitgliederliste des Clubsgestrichen werden, wenn
a.) das Mitglied trotz schriftlicher
Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt.
b.) Die Streichung im Interesse
des Ortsclubs notwendig erscheint, insbesondere
bei wiederholten vorsätzlichen Verstößen gegen die Satzung bzw. die
Interessen des Ortsclubs sowie gegen Beschlüsse
und Anordnungen der Vereinsorgane bzw. unehrenhaftes Verhalten, soweit
es mit dem Vereinsleben in unmittelbarem Zusammenhang steht.
Wir würden uns freuen, auch
Sie als Mitglied zu gewinnen! |